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Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sich beteiligen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann an der Finanzierung beteiligt werden.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht fünf Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung vor:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds.
Zwischen diesen so genannten Durchführungswegen kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber frei wählen
Das Durchschnittsentgelt ist ein Wert, der die Rentenberechnung und damit die Rentenhöhe beeinflusst. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre Entgeltpunkte bestimmt, indem das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im gleichen Kalenderjahr geteilt wird. Weil für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr noch keine statistischen Daten für die Ermittlung des Durchschnittsentgelts vorliegen, werden hierfür vorläufige Werte festgelegt.
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