Rückstellungen für das Archivieren von Unterlangen nach Handelsrecht und Steuerrecht berechnen

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet ihre Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Für die Pflicht zur Archivierung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung zu bilden. Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Archivierungskosten) sind sowohl nach Handels- als auch Steuerrecht dem Grunde nach geboten. In Höhe der zu erwartenden Kosten für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen ist im Jahresabschluss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Um Sie bei der Jahresabschlusserstellung zu unterstützen haben wir einen Rechner entwickelt, mit dem Sie die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen berechnen können.

Rechner Rückstellung Archivierungskosten

Nutzfläche des Archivs in qm: qm
 
Kosten pro qm/Monat (ortsübliche Miete und Nebenkosten) Euro
  Zukünftige Kostensteigerung %
Sonstige Kosten pro qm/Monat (Reinigung,Hausmeister usw.) Euro
  Zukünftige Kostensteigerung %
 
Abschreibung Inventar:
  Inventarsumme Euro
  Anschreibung in Prozent %
 
Mit Abzinzung
s.h. auch: Steuerrechner Abzinszung Rückstellungen
nach Handelsrecht %
nach Steuerrecht %
 
Rückstellung Vorjahr nach:
  nach Handelsrecht Euro
  nach Steuerrecht Euro


 

 

Rückstellungsberechnung nach Handels und nach Steuerrecht

Beispiel einer Berechnung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht:

 




 

 




In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter
MS Buchhalter downloaden und kaufen
EÜR oder Bilanz Version
jetzt bestellen