Einkommensteuerrechner
| Steuerart | Betrag (€) | Anteil (%) |
|---|---|---|
| Einkommensteuer (ESt.) | – | – |
| Solidaritätszuschlag (SolZ.) | – | – |
| Kirchensteuer (KiSt.) | – | – |
| Gesamtbelastung | – | – |
| Netto-Einkommen | – | – |
Wie funktioniert der Einkommensteuerrechner?
Der Rechner berechnet die Einkommensteuer nach dem offiziellen Steuertarif gemäß § 32a EStG. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) — also das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Grundtabelle und Splittingtabelle
Bei der Einzelveranlagung (ledig oder getrennt veranlagt) wird die Grundtabelle angewendet. Verheiratete können die Zusammenveranlagung wählen — dabei greift die Splittingtabelle, die in der Regel günstiger ist.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber erst ab einer bestimmten Steuerschuld erhoben. Die Kirchensteuer beläuft sich auf 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (alle anderen Bundesländer) der Einkommensteuer.
Weitere nützliche Rechner
- Brutto-Netto-Rechner — Lohnsteuer und Sozialabgaben
- Abfindungsrechner — Steuervorteil der Fünftelregelung
- Lohnsteuerjahresausgleich — Steuererstattung berechnen
- Progressionsvorbehalt — z.B. für Arbeitslosengeld/Elterngeld