Krankengeld-Rechner 2026

Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld schnell und einfach online berechnen – inklusive der Abzüge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Angaben

Letzter abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld der letzten 12 Monate; wird anteilig berücksichtigt.
Nur relevant für Übergangsgeld (erhöht den Satz von 68 % auf 75 %).
Pflegeversicherung

Nur relevant beim Krankengeld – bei Verletzten- und Übergangsgeld wird keine Pflegeversicherung abgezogen.

Ergebnis
Monatlicher Auszahlungsbetrag (netto)
 €
Erläuterungen zum Krankengeld

Krankengeld versichert den Versicherungsnehmer gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall. Voraussetzung ist entweder ein laufendes Angestelltenverhältnis, durch welches Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden, oder der Bezug von Arbeitslosengeld I. Arbeitnehmer erhalten in der Regel Krankengeld, wenn sie wegen einer Krankheit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld bemisst sich am Arbeitslohn des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums vor der Arbeitsunfähigkeit: Sie erhalten 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V).

Das Regelentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt (2026: 5.812,50 € monatlich bzw. 193,75 € täglich). Vom Regelentgelt werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- (nur beim Krankengeld) und Arbeitslosenversicherung abgezogen; Beiträge zur Krankenversicherung selbst fallen während des Leistungsbezugs nicht an.

Verletztengeld & Übergangsgeld

Verletztengeld (aus der gesetzlichen Unfallversicherung) beträgt 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Übergangsgeld (bei Leistungen zur Teilhabe) beträgt 68 % bzw. 75 % (mit Kindern im Haushalt oder nicht erwerbstätigem Lebenspartner) desselben Höchstbetrags.

Unverbindlicher Näherungswert ohne Gewähr, ersetzt keine Auskunft der Krankenkasse oder eine individuelle Rechtsberatung.