Mit unserem kostenlosen Abgeltungsteuer-Rechner ermitteln Sie, wie viel Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfallen – unter Berücksichtigung des seit 2023 geltenden, höheren Sparerpauschbetrags von 1.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung). Zusätzlich zeigt ein Tortendiagramm, wie sich Ihre Kapitalerträge auf Nettoertrag und die einzelnen Steuerarten verteilen.
Ergebnis
| Kapitalerträge | – € |
| − Sparerpauschbetrag | – € |
| = zu versteuernde Kapitalerträge | – € |
| − Abgeltungsteuer (25 %) | – € |
| − Solidaritätszuschlag | – € |
| = Kapitalertrag nach Steuern | – € |
Erläuterungen zur Abgeltungsteuer 2026
Die Abgeltungsteuer (auch Kapitalertragsteuer) ist eine pauschale Steuer von 25 % auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne (§ 32d EStG). Banken und Broker führen sie in der Regel direkt an das Finanzamt ab – damit ist die Steuerpflicht grundsätzlich abgegolten, eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend erforderlich.
Sparerpauschbetrag seit 2023
Durch das Inflationsausgleichsgesetz wurde der Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 von 801 € auf 1.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. von 1.602 € auf 2.000 € (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern) angehoben – dieser Wert gilt unverändert auch 2026. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben komplett steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist.
Kirchensteuer mindert die Bemessungsgrundlage
Ist die Kirchensteuer zu berücksichtigen, wird sie bereits bei der Berechnung der Abgeltungsteuer selbst als Minderung der Bemessungsgrundlage einbezogen (§ 32d Abs. 1 Satz 3–4 EStG). Die amtliche Formel lautet: Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Ohne Kirchensteuerpflicht entspricht das exakt dem reguären Satz von 25 %. Diese Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung und erfolgt ohne Gewähr.