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Die Abgeltungsteuer ist eine Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt wurde. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben und versteuern musste. Damit wird für Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren (Quellensteuer) angewandt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Dieser ist unabhängig vom individuellen Steuersatz.
Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann wählen, ob mit dem Abgeltungsteuersatz oder dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert werden möchte. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden die Einkommensteuerveranlagung wählen und diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Hier können Sie berechnen, welche Besteuerungsmethode für Sie vorteilhaft ist:
Sie können mit dem Rechner einfach und schnell die Abgeltungsteuer berechnen:
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