Sonderabschreibung §7g EStG 2026

Mit unserem Sonderabschreibungs-Rechner ermitteln Sie den Liquiditäts- und Zinsvorteil der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (bis zu 20 % zusätzlich zur normalen AfA im Jahr der Anschaffung) für kleine und mittlere Betriebe – im vollständigen Barwertvergleich „mit" gegenüber „ohne" Sonderabschreibung, inkl. Einkommen-/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag nach aktuellem Recht 2026.

Anschaffung
max. 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG
Allgemein
Steuerliche Angaben je Jahr

Änderungen wirken sich automatisch auf alle folgenden Jahre aus (können dort einzeln überschrieben werden).

Jahr Einkommen (Euro, vor AfA) Gewerbesteuer-Hebesatz (%)
Ergebnis

Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr: – €

Ohne Sonderabschreibung
Mit Sonderabschreibung
Vergleich
Vorteil Barwerte: – € · Steuerersparnis: – €
Erläuterungen zur Sonderabschreibung § 7g EStG

Kleine und mittlere Betriebe können nach § 7g Abs. 5 EStG für neue oder gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zusätzlich zur normalen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen – verteilbar beliebig auf das Jahr der Anschaffung und die vier folgenden Jahre. Voraussetzung ist, dass der Gewinn des Betriebs im Jahr vor der Anschaffung 200.000 € nicht übersteigt (§ 7g Abs. 1 EStG) und das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des Folgejahres fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.

Wie wird der Vorteil ermittelt?

Der Rechner vergleicht zwei Szenarien über die Nutzungsdauer: einmal mit ausschließlich normaler linearer AfA, einmal mit zusätzlicher Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr. Aus der jeweiligen jährlichen Steuerersparnis (Einkommen-/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – bei Personengesellschaften unter Anrechnung nach § 35 EStG mit dem seit 2024 geltenden Faktor 4,0 – sowie Solidaritätszuschlag) wird mit dem angegebenen Kalkulationszins der Barwert gebildet. Die Sonderabschreibung verschafft durch die zeitlich vorgezogene Steuerersparnis einen reinen Liquiditäts- und Zinsvorteil – die insgesamt abzugsfähigen Kosten bleiben unverändert bei 100 % der Anschaffungskosten.

Vereinfachungen dieser Berechnung

Für die Einkommensteuer wird der Grund- bzw. Splittingtarif 2026 ohne Kinderfreibeträge oder Sonderausgaben angesetzt, für die Kapitalgesellschaft ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 15 %. Diese Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung und erfolgt ohne Gewähr.