Mit unserem Sonderabschreibungs-Rechner ermitteln Sie den Liquiditäts- und Zinsvorteil der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (bis zu 20 % zusätzlich zur normalen AfA im Jahr der Anschaffung) für kleine und mittlere Betriebe – im vollständigen Barwertvergleich „mit" gegenüber „ohne" Sonderabschreibung, inkl. Einkommen-/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag nach aktuellem Recht 2026.
Ergebnis
Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr: – €
Ohne Sonderabschreibung
Mit Sonderabschreibung
Vergleich
Erläuterungen zur Sonderabschreibung § 7g EStG
Kleine und mittlere Betriebe können nach § 7g Abs. 5 EStG für neue oder gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zusätzlich zur normalen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen – verteilbar beliebig auf das Jahr der Anschaffung und die vier folgenden Jahre. Voraussetzung ist, dass der Gewinn des Betriebs im Jahr vor der Anschaffung 200.000 € nicht übersteigt (§ 7g Abs. 1 EStG) und das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des Folgejahres fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Wie wird der Vorteil ermittelt?
Der Rechner vergleicht zwei Szenarien über die Nutzungsdauer: einmal mit ausschließlich normaler linearer AfA, einmal mit zusätzlicher Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr. Aus der jeweiligen jährlichen Steuerersparnis (Einkommen-/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – bei Personengesellschaften unter Anrechnung nach § 35 EStG mit dem seit 2024 geltenden Faktor 4,0 – sowie Solidaritätszuschlag) wird mit dem angegebenen Kalkulationszins der Barwert gebildet. Die Sonderabschreibung verschafft durch die zeitlich vorgezogene Steuerersparnis einen reinen Liquiditäts- und Zinsvorteil – die insgesamt abzugsfähigen Kosten bleiben unverändert bei 100 % der Anschaffungskosten.
Vereinfachungen dieser Berechnung
Für die Einkommensteuer wird der Grund- bzw. Splittingtarif 2026 ohne Kinderfreibeträge oder Sonderausgaben angesetzt, für die Kapitalgesellschaft ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 15 %. Diese Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung und erfolgt ohne Gewähr.