Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen bis zur Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026). Für den Arbeitnehmer sind sie grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei – er verdient bis auf eine mögliche Rentenversicherungs-Aufstockung brutto für netto. Der Arbeitgeber zahlt hingegen Pauschalabgaben. Mit diesem Rechner ermitteln Sie beides.
Ergebnis
Berechnung für den Arbeitnehmer
| Monatsbrutto | – € |
| Rentenversicherung (Aufstockung) | − – € |
| Monatsnetto | – € |
Berechnung für den Arbeitgeber
| Monatsbrutto | – € | |
| Rentenversicherung (Pauschale) | – % | – € |
| Krankenversicherung (Pauschale) | – % | – € |
| Unfallversicherung | – % | – € |
| Pauschsteuer | – % | – € |
| U1-Umlage | – % | – € |
| U2-Umlage | – % | – € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | – € |
Erläuterungen zum Minijob
Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einer Verdienstgrenze von 603 € im Monat (2026, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Sie sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei; er zahlt lediglich – sofern nicht befreit – einen Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber trägt dagegen Pauschalabgaben.
Rechengrößen 2026
- Geringfügigkeitsgrenze: 603,00 €/Monat
- Pauschalbeitrag Rentenversicherung: 15 % (Betrieb) / 5 % (Privathaushalt)
- Pauschalbeitrag Krankenversicherung: 13 % (Betrieb) / 5 % (Privathaushalt), entfällt bei privater Krankenversicherung
- Pauschsteuer: 2 %
- Unfallversicherung Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren): 1,6 % (einheitlicher Satz der Minijob-Zentrale)
- Umlagen U1/U2 Privathaushalt: 0,80 % / 0,22 %
- Rentenversicherungsbeitrag (Aufstockung Arbeitnehmer): 18,6 %, mindestens bezogen auf 175 € Bemessungsgrundlage
Rentenversicherungspflicht
Seit dem 1. 1. 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht und stocken den Arbeitgeber-Pauschalbeitrag auf den vollen Beitragssatz von 18,6 % auf. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag bleibt davon unberührt.
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert. Im Betrieb hängen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und U1/U2 (Krankenkasse) vom Einzelfall ab und sind ggf. anzupassen. Er ersetzt keine Auskunft der Minijob-Zentrale oder eine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.