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Sie möchten schnell die Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausrechnen und nicht erst Brutto-, Netto- und Umsatzsteuerbetrag mit dem Taschenrechner zusammen rechnen? Dann sind Sie bei unserem online Umsatzsteuer Rechner richtig. Einfach den Steuersatz auswählen bzw. eingeben und den Netto- oder Bruttobetrag eintragen und auf "Umsatzsteuer berechnen" klicken. Der Rechner berechnet Ihnen dann schnell und einfach die Umsatzsteuer.

Umsatzsteuerrechner



Nettobetrag
+ Umsatzsteuer € bei   % USt.
= Brutto



 

 

Infos zur Umsatzsteuer:

 

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die Umsatzsteuer berechnet sich nach folgender Formel: Umsatzsteuer = Bemessungsgrundlage x Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage ist in § 10 Umsatzsteuergesetz definiert: Der Umsatz wird nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

Der Umsatzsteuersatz ist in § 12 Umsatzsteuergesetz definiert: Er beträgt regelmäßig 19% und in besonderen Ausnahmefällen auch nur 7%.

 

 

 

Ein Beispiel wie man die Umsatzsteuer mit einer Bemessungsgrundlage von 100 (Netto) und einem Steuersatz von 19% berechnet:

100 Euro x 19% = 19 Euro (Umsatzsteuer)

100 Euro (Nettobetrag) + 19 Euro = 119 Euro (Bruttobetrag)

Obwohl die Berechnung auf den ersten Blick relativ einfach aussieht, kommt es leider immer wieder zu Fehlern. Die Formel zur Berechnung der Umsatzsteuer beruht nämlich auf der Prozentrechnung und die hat bekanntlich ihre Tücken. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Nettobetrag und nicht wie oft fälschlicherweise angenommen der Bruttobetrag der in der Rechnung angegeben wird. Dieser Nettobetrag muss aber mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz multipliziert, welcher in Prozent angegeben ist.

Umsatzsteuer = Nettobetrag x Mehrwertsteuersatz

Beispiel mit 19% Umsatzsteuer: 19 = 100 x 19%

Der Bruttobetrag ergibt sich aus der Summe von Nettobetrag und Umsatzsteuer: Bruttobetrag = Nettobetrag + Umsatzsteuer

Beispiel mit 19% Umsatzsteuer: 119 = 100 + 19

 

Die Berechnung der Umsatzsteuer kann grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen

1. Berechnung der Umsatzsteuer vom Nettowert

Die Berechnung der Umsatzsteuer vom Nettowert ist einfach und berechnet sich wie folgt: Netto + (Umsatzsteuer = Netto x Steuersatz) = Brutto

Beispiel mit 19% Umsatzsteuer:  Brutto = 10 [Netto] +  (10 x 0,19) [Umsatzsteuer] = 10 + 1,9 = 11,90

2. Die Umsatzsteuer kann auch ausgehend vom Bruttowert berechnet werden.

Wichtig ist dabei, dass der Bruttowert auf den Nettowert umgerechnet werden muss, damit man den Nettowert mit dem Steuersatz multiplizieren kann um die Umsatzsteuer zu berechnen.

Der Bruttowert wird wie folgt auf den Nettowert umgerechnet: Nettowert = 100%

Bruttowert (119%) = Nettowert (100%) + Steuersatz (7 oder 19%)

-> Nettowert = Bruttowert/ /(100% + Steuersatz)

Beispiel mit 19%: Nettowert 100 = 119/ (100% + 19% = 119%) = 119/ 1,19

Durch das Umstellen der Formel kann man den also Nettobetrag aus dem Bruttobetrag wie folgt errechnen: 100 Euro (Nettobetrag) = 119 Euro (Bruttobetrag) / ( 1 + 0,19 )

Man kann den Nettowert anstatt mit der Teilung durch 1,19 (bei 19%) auch mit dem 1/1,19 = 0,84033 multiplizieren berechnen: Brutto = Netto + Steuer

zunächst wird der Nettobetrag ermittelt:  119 [Brutto] x 0,84033 [Multiplikator 1/Steuersatz] = 100

Die Steuer berechnet sich mit: 100 [Netto] x 19% [Steuersatz] = 19

Brutto =  100 [Netto] + 19 [Steuer]




 

 






In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
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