Berechnen Sie, ob und wie viel Steuer auf Ihre Rente anfällt: gesetzliche Rente (Besteuerungsanteil), Betriebsrente (Versorgungsfreibetrag), private Rente (Ertragsanteil) sowie weitere Einkünfte.
Ergebnis
Renten-Steuerberechnung
Prozentuale Betrachtung
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Erläuterungen zur Rentenbesteuerung
Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente
Seit der Rentenreform 2005 (Alterseinkünftegesetz) steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mit jedem neuen Rentenjahrgang. Das Jahressteuergesetz 2022 hat den weiteren Anstieg ab dem Rentenjahrgang 2023 halbiert: statt 1 Prozentpunkt steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, sodass 100 % erst ab dem Jahrgang 2058 erreicht werden (statt zuvor 2040). Für den Jahrgang 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %.
Versorgungsfreibetrag & Altersentlastungsbetrag
Betriebsrenten profitieren vom Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG), sonstige Einkünfte Über-64-Jähriger vom Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Auch diese Freibeträge schmelzen seit dem Jahressteuergesetz 2022 langsamer ab als zuvor geplant.
Ertragsanteil private Rente
Bei privaten Rentenversicherungen mit Rentenwahlrecht ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG), gestaffelt nach dem Alter bei Rentenbeginn.
Unverbindlicher Näherungswert für eine Einzelveranlagung ohne Kinder. Ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.