Rentensteuerrechner 2026

Berechnen Sie, ob und wie viel Steuer auf Ihre Rente anfällt: gesetzliche Rente (Besteuerungsanteil), Betriebsrente (Versorgungsfreibetrag), private Rente (Ertragsanteil) sowie weitere Einkünfte.

Angaben
mit Ertragsanteil-Besteuerung
aus nichtselbständiger Arbeit
Miete/selbständige Arbeit etc.
Zinserträge etc.
z. B. Kirchensteuer
außergewöhnliche Belastungen etc.
Ergebnis
Zu versteuerndes Einkommen
 €
Gesamtsteuerbelastung
 €
Renten-Steuerberechnung
Prozentuale Betrachtung
Euro%

Rente ab 63 – FAQ · Rentenbeginn-Rechner · Rentenberechnung · Riester-Rechner · Rürup-Rechner

Erläuterungen zur Rentenbesteuerung
Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente

Seit der Rentenreform 2005 (Alterseinkünftegesetz) steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mit jedem neuen Rentenjahrgang. Das Jahressteuergesetz 2022 hat den weiteren Anstieg ab dem Rentenjahrgang 2023 halbiert: statt 1 Prozentpunkt steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, sodass 100 % erst ab dem Jahrgang 2058 erreicht werden (statt zuvor 2040). Für den Jahrgang 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %.

Versorgungsfreibetrag & Altersentlastungsbetrag

Betriebsrenten profitieren vom Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG), sonstige Einkünfte Über-64-Jähriger vom Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Auch diese Freibeträge schmelzen seit dem Jahressteuergesetz 2022 langsamer ab als zuvor geplant.

Ertragsanteil private Rente

Bei privaten Rentenversicherungen mit Rentenwahlrecht ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG), gestaffelt nach dem Alter bei Rentenbeginn.

Unverbindlicher Näherungswert für eine Einzelveranlagung ohne Kinder. Ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.