Midijob-Rechner (Übergangsbereich) 2026

Der Übergangsbereich (bis 30.6.2019 „Gleitzone" genannt, umgangssprachlich Midijob) reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € monatlich. In diesem Bereich wachsen Arbeitnehmer langsam in die volle Beitragsbelastung hinein: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil vom tatsächlichen Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmer trägt lediglich den Restbetrag zum Gesamtbeitrag, der auf Basis einer reduzierten fiktiven beitragspflichtigen Einnahme berechnet wird.

Angaben
inkl. Einmalzahlungen im Abrechnungsmonat
Krankenversicherung
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %, je zur Hälfte AG/AN
Ergebnis
Netto-Auszahlung (nur Sozialversicherung, ohne Steuer)
 €

Arbeitsentgelt (tatsächlich) €
Faktor F
fiktive beitragspflichtige Einnahme €
SozialabgabenSatzGesamtArbeitgeberArbeitnehmer
Rentenversicherung %
Krankenversicherung %
Arbeitslosenversicherung %
Pflegeversicherung %
Insolvenzgeldumlage ( %)./.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Erläuterungen zum Übergangsbereich

Der Übergangsbereich soll verhindern, dass beim Überschreiten der Minijob-Grenze die Sozialabgaben sprunghaft ansteigen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitragsanteil ganz normal vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Der Gesamtbeitrag wird dagegen auf Basis einer künstlich abgesenkten „fiktiven beitragspflichtigen Einnahme“ berechnet – der Arbeitnehmer zahlt nur die Differenz. Je näher das Entgelt an der Untergrenze liegt, desto größer die Entlastung.

Rechengrößen 2026
  • Übergangsbereich: 603,01 € bis 2.000,00 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV)
  • Faktor F: 0,6619 (28 % Basis-Beitragssatz ÷ 42,30 % aktueller Gesamt-Sozialversicherungsbeitragssatz)
  • fiktive beitragspflichtige Einnahme: F × G + ([oG/(oG−G)] − [G/(oG−G)] × F) × (AE − G), mit G = 603, oG = 2.000
Rentenversicherung

Seit der Reform zum 1. 7. 2019 mindern die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich nicht mehr die spätere Rentenhöhe: Für die Rentenberechnung wird das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, als wäre der volle Beitrag gezahlt worden.

Dieser Rechner berücksichtigt keine Lohnsteuer und keine U1/U2-Umlagen. Er liefert einen unverbindlichen Näherungswert und ersetzt keine Lohnabrechnungssoftware oder Steuerberatung. Er erfolgt ohne Gewähr.