Midijob-Rechner (Übergangsbereich) 2026

Der Übergangsbereich (bis 30.6.2019 „Gleitzone" genannt, umgangssprachlich Midijob) reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € monatlich. In diesem Bereich wachsen Arbeitnehmer langsam in die volle Beitragsbelastung hinein: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil vom tatsächlichen Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmer trägt lediglich den Restbetrag zum Gesamtbeitrag, der auf Basis einer reduzierten fiktiven beitragspflichtigen Einnahme berechnet wird.

Angaben
€
inkl. Einmalzahlungen im Abrechnungsmonat
Krankenversicherung
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %, je zur Hälfte AG/AN
Ergebnis
Netto-Auszahlung (nur Sozialversicherung, ohne Steuer)
– €

Arbeitsentgelt (tatsächlich)– €
Faktor F–
fiktive beitragspflichtige Einnahme– €
SozialabgabenSatzGesamtArbeitgeberArbeitnehmer
Rentenversicherung– %–––
Krankenversicherung– %–––
Arbeitslosenversicherung– %–––
Pflegeversicherung– %–––
Insolvenzgeldumlage (– %)––./.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag–––
Erläuterungen zum Übergangsbereich

Der Übergangsbereich soll verhindern, dass beim Überschreiten der Minijob-Grenze die Sozialabgaben sprunghaft ansteigen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitragsanteil ganz normal vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Der Gesamtbeitrag wird dagegen auf Basis einer künstlich abgesenkten „fiktiven beitragspflichtigen Einnahme“ berechnet – der Arbeitnehmer zahlt nur die Differenz. Je näher das Entgelt an der Untergrenze liegt, desto größer die Entlastung.

Rechengrößen 2026
  • Übergangsbereich: 603,01 € bis 2.000,00 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV)
  • Faktor F: 0,6619 (28 % Basis-Beitragssatz ÷ 42,30 % aktueller Gesamt-Sozialversicherungsbeitragssatz)
  • fiktive beitragspflichtige Einnahme: F × G + ([oG/(oG−G)] − [G/(oG−G)] × F) × (AE − G), mit G = 603, oG = 2.000
Rentenversicherung

Seit der Reform zum 1. 7. 2019 mindern die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich nicht mehr die spätere Rentenhöhe: Für die Rentenberechnung wird das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, als wäre der volle Beitrag gezahlt worden.

Dieser Rechner berücksichtigt keine Lohnsteuer und keine U1/U2-Umlagen. Er liefert einen unverbindlichen Näherungswert und ersetzt keine Lohnabrechnungssoftware oder Steuerberatung. Er erfolgt ohne Gewähr.