Mit unserem kostenlosen Steuerklassenrechner 2026 ermitteln Sie für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, die günstigste Steuerklassenkombination – insbesondere im Jahr der Heirat. Verglichen werden III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren auf Basis des amtlichen Programmablaufplans 2026.
Vergleich der Steuerklassenkombinationen (pro Jahr)
| Kombination | Partner 1 | Partner 2 | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | Soli | KiSt | Lohnsteuer | Soli | KiSt | ||
- Faktor
- –
- Vorauss. ESt (Splitting)
- –
- Summe LSt bei IV/IV
- –
- Ersparnis durch Faktor
- –
Erläuterungen zum Steuerklassenrechner 2026
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V sowie IV/IV mit Faktorverfahren wählen (§ 38b, § 39f EStG). Die Wahl beeinflusst nur die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge – die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung insgesamt geschuldete Steuer bleibt davon unberührt.
Die Kombinationen im Überblick
- IV/IV: Beide Partner werden wie unverheiratete Arbeitnehmer besteuert. Sinnvoll bei ähnlich hohem Einkommen beider Partner.
- III/V: Der besserverdienende Partner wählt Steuerklasse III (höhere Freibeträge, geringerer Abzug), der andere Partner Steuerklasse V (kaum Freibeträge, höherer Abzug). Sinnvoll bei deutlich unterschiedlichem Einkommen – erfordert aber meist eine Einkommensteuererklärung.
- IV/IV mit Faktorverfahren: Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, erhalten aber einen individuellen Faktor (kleiner 1), der die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Vermeidet hohe Nachzahlungen wie bei III/V, ohne unnötig hohe monatliche Abzüge.
Wie der Rechner den Faktor ermittelt
Der Rechner berechnet zunächst die Lohnsteuer beider Partner in Steuerklasse IV/IV (ohne Faktor) sowie die daraus resultierenden zu versteuernden Einkommen. Aus der Summe dieser Einkommen wird die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren (Grundtarif 2026 auf das halbierte Einkommen, anschließend verdoppelt) ermittelt. Der Faktor ergibt sich als Quotient aus dieser voraussichtlichen Einkommensteuer und der Summe der Lohnsteuer bei IV/IV (auf drei Nachkommastellen abgerundet), analog zu § 39f EStG.
Kinderfreibeträge in der Vergleichsrechnung
Die eingegebene Zahl der Kinderfreibeträge wird automatisch korrekt auf die Steuerklassenkombination angewendet: bei III/V erhält der Partner in Steuerklasse III den vollen Freibetrag (Steuerklasse V erhält planmäßig keinen), bei IV/IV wird der Freibetrag je zur Hälfte auf beide Partner verteilt.
Berechnungsgrundlage: amtlicher Programmablaufplan (BMF, Anlage 1, Stand 12.11.2025, endgültig), angewendet je Partner mit Lohnzahlungszeitraum "Jahr". Diese Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung und erfolgt ohne Gewähr.