Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026 – also die Lohnnebenkosten, die zusätzlich zum Bruttogehalt anfallen, sowie zum Vergleich den Arbeitnehmeranteil.
Ergebnis
| Sozialabgaben pro Monat | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | – | – |
| Pflegeversicherung | – | – |
| Rentenversicherung | – | – |
| Arbeitslosenversicherung | – | – |
| U1-Umlage | – | |
| U2-Umlage | – | |
| Insolvenzgeldumlage | – | |
| Pauschalsteuer (Minijob) | – | |
| Gesamt | – | – |
Erläuterungen zum Arbeitgeberanteil
Neben dem Bruttogehalt trägt der Arbeitgeber einen Anteil an der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie umlagefinanzierte Nebenkosten (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Diese sogenannten Lohnnebenkosten erhöhen die tatsächlichen Personalkosten deutlich über das Bruttogehalt hinaus.
Rechengrößen 2026
- Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 5.812,50 €/Monat
- Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV: 8.450,00 €/Monat (bundeseinheitlich)
- Krankenversicherung: 14,6 % allgemein bzw. 14,0 % ermäßigt, je zur Hälfte, zzgl. hälftigem Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)
- Pflegeversicherung: 3,6 % (Sachsen: AN 2,3 % / AG 1,3 %), Kinderlosenzuschlag 0,6 % (AN), Abschlag ab 2. Kind 0,25 %/Kind (max. 1,0 %)
- Rentenversicherung: 18,6 %, je zur Hälfte
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, je zur Hälfte
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 % (Arbeitgeber)
- Geringfügigkeitsgrenze (Minijob): 603 €/Monat
Minijobs
Bei einem Bruttogehalt bis zur Geringfügigkeitsgrenze zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (5 %/5 % im Privathaushalt, 13 %/15 % gewerblich) sowie eine einheitliche Pauschsteuer von 2 %. Der Arbeitnehmer stockt – sofern nicht befreit – den Rentenversicherungsbeitrag auf den vollen Satz von 18,6 % auf. Minijobs sind von der Insolvenzgeldumlage befreit.
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert. Die U1/U2-Umlagesätze sind kassenindividuell und müssen ggf. angepasst werden. Er ersetzt keine Beratung durch die Krankenkasse oder eine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.