Progressionsvorbehalt-Rechner 2026

Steuerfreie Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld) erhöhen zwar nicht direkt das zu versteuernde Einkommen, wohl aber den darauf anzuwendenden Steuersatz (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Mit diesem Rechner ermitteln Sie die dadurch entstehende Steuermehrbelastung.

Angaben
Steuerpflichtiger
Ehegatte
Steuerpflichtiger
Ehegatte
Ergebnis
Steuermehrbelastung
 €
besonderer Steuersatz
 %
Mit Progressionsvorbehalt
Ohne Progressionsvorbehalt (zum Vergleich)

Siehe auch: Einkommensteuer berechnen · Kirchensteuer-Rechner · Solidaritätszuschlag-Rechner

Erläuterungen zum Progressionsvorbehalt
Was ist der Progressionsvorbehalt?

Bestimmte Lohn- bzw. Einkommensersatzleistungen sind selbst steuerfrei, u. a. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld (§ 32b Abs. 1 EStG). Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt: Für die Ermittlung des Steuersatzes wird das zu versteuernde Einkommen um diese Leistungen erhöht; der so ermittelte, höhere Steuersatz („besonderer Steuersatz“) wird anschließend nur auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet.

Berechnung

Zunächst wird die Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen (zu versteuerndes Einkommen zzgl. Progressionseinkünfte) nach dem regulären Tarif berechnet und daraus der besondere Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen (ohne die Progressionseinkünfte) angewendet. Die Differenz zur Steuer ohne Progressionsvorbehalt ist die Steuermehrbelastung.

Kirchensteuer wird hier vereinfachend als fester Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet (ohne Sonderausgabenabzug, siehe dazu den separaten Kirchensteuer-Rechner). Unverbindlicher Näherungswert ohne Gewähr, ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.