Mit unserem kostenlosen Mindestlohn-Rechner ermitteln Sie aus Monatsgehalt und wöchentlicher Arbeitszeit Ihren tatsächlichen Stundenlohn und vergleichen ihn mit dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 € je Zeitstunde (Stand 1. Januar 2026).
Ergebnis
Entwicklung des Mindestlohns 2015 – 2026
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ist er von 8,50 € auf inzwischen 13,90 € je Zeitstunde gestiegen – ein Plus von rund 63,5 % in gut elf Jahren. Die Anpassungen erfolgen in der Regel auf Vorschlag der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung der Bundesregierung; 2022 wurde der Mindestlohn zusätzlich einmalig direkt durch Gesetz auf 12,00 € angehoben.
| Gültig ab | Mindestlohn (brutto/Std.) | Hinweis |
|---|---|---|
| 01.01.2015 | 8,50 € | Einführung des gesetzlichen Mindestlohns |
| 01.01.2017 | 8,84 € | |
| 01.01.2019 | 9,19 € | |
| 01.01.2020 | 9,35 € | |
| 01.01.2021 | 9,50 € | |
| 01.07.2021 | 9,60 € | |
| 01.01.2022 | 9,82 € | |
| 01.07.2022 | 10,45 € | |
| 01.10.2022 | 12,00 € | gesetzliche Erhöhung (unmittelbar per Gesetz, nicht per Mindestlohnkommission) |
| 01.01.2024 | 12,41 € | |
| 01.01.2025 | 12,82 € | |
| 01.01.2026 | 13,90 € | aktuell gültig |
Erläuterungen zum Mindestlohn-Rechner
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Er gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Bundesland. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, Pflichtpraktika sowie in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung von zuvor Langzeitarbeitslosen.
Wie wird gerechnet?
Aus der wöchentlichen Arbeitszeit wird zunächst die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ermittelt (Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Das Monatsgehalt geteilt durch diese Monatsstunden ergibt den tatsächlichen Stundenlohn, der anschließend mit dem aktuell gültigen Mindestlohn verglichen wird.
Wer beschließt die Höhe?
Über Anpassungen des Mindestlohns entscheidet turnusmäßig die ständige Mindestlohnkommission der Tarifpartner; die Bundesregierung setzt den Vorschlag anschließend per Rechtsverordnung in Kraft. Weitere Einzelheiten zum Gesetz finden Sie im Mindestlohngesetz (MiLoG). Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.