Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen 2026

Entnimmt ein Unternehmer mehr aus dem Betrieb, als er erwirtschaftet und eingelegt hat (Überentnahme), sind die dadurch veranlassten Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nur beschränkt abziehbar. Dieser Rechner ermittelt den nicht abziehbaren Betrag sowie den korrigierten Betrag für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG.

Entnahmen, Einlagen, Gewinn
€
€
€
€
Werte des vorherigen Wirtschaftsjahres
€
€
€
Schuldzinsen
€
€
Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffung/Herstellung von Anlagevermögen sind von der Kürzung ausgenommen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG)
Ergebnis
Dem Gewinn hinzuzurechnende Schuldzinsen
– €

Überentnahme / Unterentnahme
Gewinn (wenn > 0)– €
Überentnahme lfd. Wirtschaftsjahr– €
Unterentnahme lfd. Wirtschaftsjahr– €
Verlust lfd. Wirtschaftsjahr– €
verbleibender Verlust lfd. Wirtschaftsjahr– €
verbleibende Unterentnahme lfd. Wirtschaftsjahr– €
kumulierte Überentnahme– €
6 % der kumulierten Überentnahme– €
Höchstbetragsberechnung
Schuldzinsen insgesamt ./. Anlagevermögen ./. Sockelbetrag (– €)– €
Dem Gewinn hinzuzurechnende Schuldzinsen (Minimum)– €
Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG
Zinsaufwand nach § 4 Abs. 4a EStG (Schuldzinsen ./. Anlagevermögen)– €
abziehbare Schuldzinsen– €
Quote– %
korrigierter Betrag für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG– €
Erläuterungen zum Schuldzinsenabzug

Entnimmt ein Unternehmer aus dem Betrieb mehr, als er erwirtschaftet und eingelegt hat, liegt eine Überentnahme vor. Die dadurch veranlassten Schuldzinsen sind nur beschränkt als Betriebsausgabe abziehbar. Der nicht abziehbare Betrag wird typisiert mit 6 % der kumulierten Überentnahme ermittelt und dem Gewinn wieder hinzugerechnet – begrenzt auf einen Höchstbetrag.

Rechengrößen (unverändert seit Einführung 1999/2001)
  • Typisierungssatz: 6 % der kumulierten Überentnahme (§ 4 Abs. 4a Satz 3 EStG)
  • Sockelbetrag: 2.050 € (§ 4 Abs. 4a Satz 4 EStG) – Schuldzinsen bis zu diesem Betrag bleiben stets ungekürzt abziehbar
  • Schuldzinsen auf Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen sind von der Kürzung ausgenommen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Dieser Rechner folgt dem Berechnungsschema der Finanzverwaltung für den Schuldzinsenabzug und liefert einen unverbindlichen Näherungswert. Er ersetzt keine Steuerberatung und erfolgt ohne Gewähr.