Werden Steuern nachgefordert oder erstattet, sind sie unter bestimmten Voraussetzungen zu verzinsen (Vollverzinsung nach § 233a AO). Der Zinssatz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und rückwirkend zum 1.1.2019 von 0,5 % auf 0,15 % pro Monat gesenkt.
Ergebnis
| Festgesetzte Steuerschuld/-guthaben | – € |
| abgerundet auf volle 50 € (zu verzinsender Betrag) | – € |
| Zinslaufbeginn (15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres) | – |
| Zinslaufende (Bekanntgabe des Steuerbescheids) | – |
| Verzinsungszeitraum (volle Monate) | – |
Erläuterungen zur Vollverzinsung
Führt die Steuerfestsetzung zu einer Nachzahlung oder Erstattung, wird der Unterschiedsbetrag ab Beginn des Zinslaufs bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids verzinst (§ 233a AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist – also am 1. April des übernächsten Jahres.
Rechengrößen 2026
- Zinssatz: 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 – rückwirkend gesenkt, nachdem das Bundesverfassungsgericht den vorherigen Satz von 0,5 % pro Monat für verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss v. 8.7.2021)
- für Verzinsungszeiträume vor dem 1.1.2019 gilt weiterhin der alte Satz von 0,5 % pro Monat; überschneidet sich der Zeitraum, wird er automatisch aufgeteilt
- zu verzinsender Betrag: abgerundet auf volle 50 € (§ 238 Abs. 2 AO)
- nur volle Kalendermonate werden verzinst, angefangene Monate bleiben außer Betracht (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO)
- Bekanntgabefiktion: ein Steuerbescheid gilt am 4. Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, seit 1.1.2025; zuvor 3 Tage)
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert. Fällt der 4. Tag nach Aufgabe zur Post auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – dies ist hier nicht berücksichtigt. Für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 galten wegen verlängerter Abgabefristen pandemiebedingte Sonderregelungen zum Zinslaufbeginn, die hier ebenfalls nicht abgebildet sind. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.