Mit diesem Rechner ermitteln Sie den Barwert einer künftigen Zahlungsverpflichtung durch Abzinsung mit einem frei wählbaren Zinssatz – z. B. für Verbindlichkeiten, Darlehen oder sonstige Zahlungsströme.
Ergebnis
Tipp: Für die Abzinsung von Rückstellungen mit dem marktüblichen Zinssatz der Bundesbank (Handelsrecht) und dem Vergleich zum Steuerrecht halten wir einen spezialisierten Rechner bereit: Abzinsung von Rückstellungen.
Erläuterungen zur Abzinsung
Formel
Barwert = Verpflichtung ÷ (1 + Zinssatz)Laufzeit. Der Abzinsungsfaktor (1 ÷ (1 + Zinssatz)Laufzeit) gibt an, mit welchem Faktor der künftige Erfüllungsbetrag auf den heutigen Bilanzstichtag abgezinst wird.
Gesetzlicher Zinssatz für Verbindlichkeiten & Rückstellungen
Steuerlich sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten grundsätzlich mit einem festen Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 3a EStG). Handelsrechtlich (§ 253 Abs. 2 HGB) ist dagegen der von der Bundesbank veröffentlichte, laufzeitabhängige Marktzinssatz maßgeblich – dafür siehe den oben verlinkten Rückstellungs-Rechner.
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.