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Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 14 InvStG
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Absatz 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2021 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 3. Januar 2022 – zugeflossen.
Die Vorabpauschale für 2021 ist unter Anwendung des Basiszin...
Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2020 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am 4. Januar 2021 - zugeflossen.
Die Vorabpauschale für 2020 ist unter Anwendung des Basiszinses vom...
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2019 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am 2. Januar 2020 - zugeflossen.
Die Vorabpauschale für 2019 ist unter Anwendung des Basiszinses vom...
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG
Investmentsteuergesetz
Basiszins zum 2. Januar 2019, Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Januar 2018, BStBl I S. 249
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2019 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderj...
Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2019: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli ei...