Mit unserem kostenlosen BAföG-Rechner ermitteln Sie näherungsweise Ihre monatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – auf Basis der aktuellen Bedarfssätze und Freibeträge 2026.
Ergebnis
| Grundbedarf | – € |
| Unterkunft (Wohnzuschlag) | – € |
| Kinderbetreuungszuschlag | – € |
| KV-/PV-Zuschlag | – € |
| Gesamtbedarf | – € |
| Anrechnung der Einkommen | – € |
| Monatliches BAföG | – € |
Erläuterungen zum BAföG
Bedarfssätze 2026 (§§ 12, 13 BAföG)
- Studierende (Höhere Fachschule/Akademie/Hochschule): 475 € Grundbedarf
- Studierende (Fachschulklasse/Abendgymnasium/Kolleg): 442 € Grundbedarf
- Wohnzuschlag: 59 € (bei den Eltern) bzw. 380 € (nicht bei den Eltern)
- Schüler mit vorausgesetzter Berufsausbildung: 498 € (bei Eltern) / 775 € (auswärts)
- Schüler ohne vorausgesetzte Berufsausbildung: 276 € (bei Eltern) / 666 € (auswärts)
- Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag: 102 € + 35 € (Pflichtversicherung) bzw. 185 € + 48 € (freiwillig versichert)
- Kinderbetreuungszuschlag: 160 € je Kind unter 14 Jahren (§ 14b)
Freibeträge (§§ 21, 23, 25 BAföG)
- Eigenes Einkommen des Auszubildenden: 353 € monatlich anrechnungsfrei (Basiswert – kann für 2026 durch gesonderte Bekanntmachung höher liegen)
- Sozialversicherungspauschale: 22,3 % (RV-pflichtig) bzw. 16,5 % (Beamte/Ruhestand), jeweils gedeckelt
- Ehegatte des Auszubildenden: 850 € mindern das eigene Einkommen des Auszubildenden; eigenes Einkommen des Ehegatten: 1.690 € anrechnungsfrei
- Je Kind: 770 €
- Eltern zusammenlebend: 2.540 € gemeinsam; getrennt lebend: 1.690 € je Elternteil
- Übersteigendes Einkommen (Eltern/Ehegatte) bleibt zu 50 % zzgl. 5 %/Kind anrechnungsfrei
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert. Nicht berücksichtigt werden u. a. Vermögen des Auszubildenden, die gesonderte Anrechnung von Ausbildungsvergütungen (§ 23 Abs. 3), Werbungskosten-Pauschbeträge sowie Sonderfälle bei der elternunabhängigen Förderung. Er ersetzt keine Beratung durch das Amt für Ausbildungsförderung oder eine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.