Berechnen Sie die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland) sowie die effektive Kirchensteuerbelastung unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG): Die gezahlte Kirchensteuer mindert im selben Jahr das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer.
Ergebnis
Siehe auch: Einkommensteuer berechnen · Solidaritätszuschlag-Rechner · Sonderausgaben-Höchstbetrag
Erläuterungen zur Kirchensteuer
Kirchensteuersatz
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, in allen übrigen Bundesländern 9 %.
Effektive Belastung durch den Sonderausgabenabzug
Die im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und mindert dadurch das zu versteuernde Einkommen und die tarifliche Einkommensteuer – und damit wiederum die (von der Einkommensteuer abhängige) Kirchensteuer selbst. Dieser Rechner löst die daraus entstehende Fixpunktgleichung iterativ, sodass die effektive, um die Steuerersparnis geminderte Kirchensteuerbelastung auf den Cent genau ermittelt wird.
Unverbindlicher Näherungswert, ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Solidaritätszuschlag bleibt hier unberücksichtigt, siehe dazu den separaten Solidaritätszuschlag-Rechner.