Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird (§ 240 AO) – das Finanzamt hat dabei keinen Ermessensspielraum. Dieser Rechner berücksichtigt auch die 3-tägige Zahlungsschonfrist.
Ergebnis
| Bemessungsgrundlage | – € |
| auf volle 50 € abgerundet | – € |
| Verspätung | – Tage |
| × 1 % je angefangenen Monat (– Monate) | – €/Monat |
| Säumniszuschlag gesamt | – € |
Siehe auch: Verspätungszuschlag-Rechner · Zinsen auf Steuern (§ 233a AO)
Erläuterungen zum Säumniszuschlag
Ein Säumniszuschlag wird fällig, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt wird. Er entsteht kraft Gesetzes durch bloßen Zeitablauf – das Finanzamt benötigt dafür keine gesonderte Mahnung und hat auch keinen Ermessensspielraum bei der Festsetzung.
Wichtige Regeln im Überblick
- Höhe: 1 % der abgerundeten Bemessungsgrundlage je angefangenen Monat der Säumnis (§ 240 Abs. 1 AO) – dieser Satz ist gesetzlich fixiert und, anders als die Vollverzinsung nach § 233a AO, nicht an ein Marktzinsniveau gekoppelt.
- Rundung: Die Bemessungsgrundlage wird auf den nächsten vollen, durch 50 € teilbaren Betrag abgerundet (§ 240 Abs. 2 AO).
- Zahlungsschonfrist: Bei Überweisung oder Lastschrift gilt eine Kulanzfrist von 3 Tagen nach dem Fälligkeitstag (§ 240 Abs. 3 AO). Geht die Zahlung später ein, zählt die gesamte Verspätung ab dem ersten Tag – die Schonfrist wirkt also nicht "abziehend", sondern nur als Freigrenze. Bei Barzahlung oder Scheck gilt die Schonfrist nicht.
- Unterschied zum Verspätungszuschlag: Der Säumniszuschlag betrifft die verspätete Zahlung einer fälligen Steuer, der Verspätungszuschlag dagegen die verspätete Abgabe einer Steuererklärung (§ 152 AO).
Erlassmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein formloser Erlassantrag beim Finanzamt Aussicht auf Erfolg haben, z. B. bei einer plötzlichen, unverschuldeten schweren Erkrankung, einem offensichtlichen Versehen (z. B. einem Bankfehler) oder wenn die Zahlung den Fortbestand der wirtschaftlichen Existenz gefährden würde.
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert und erfolgt ohne Gewähr. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.