Vorfälligkeitsentschädigung 2026

Wird ein Festzinsdarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt oder gekündigt, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dieser Rechner ermittelt sie nach der von der Rechtsprechung anerkannten Aktiv-Passiv-Methode.

Darlehen
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Rendite laufzeitkongruenter Hypothekenpfandbriefe zum Kündigungszeitpunkt
Ergebnis
Ablösebetrag insgesamt
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Saldo bei Zinsbindungsende– €
+ entgangene Zins- und Tilgungsraten– €
= Summe– €
 
fiktiver Anlagebetrag (abgezinst mit Anlagerendite)– €
Restschuld zum Kündigungstermin– €
+ Vorfälligkeitsentschädigung– €
= Ablösebetrag– €
Erläuterungen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Kündigt der Darlehensnehmer ein Festzinsdarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung, entsteht der Bank ein Zinsschaden, den sie über die Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen darf. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schaden nach der Aktiv-Passiv-Methode ermittelt: Die entgangenen Zins- und Tilgungsraten bis zum Ende der Zinsbindung werden auf den Kündigungstermin abgezinst – mit der Rendite, die die Bank bei laufzeitkongruenter Wiederanlage (üblicherweise in Hypothekenpfandbriefen) erzielen könnte.

Gesetzliches Sonderkündigungsrecht

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann ein Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von 6 Monaten kündigen – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Zinsbindung. In diesem Fall ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert nach der Aktiv-Passiv-Methode. Banken berücksichtigen in der Praxis teils zusätzliche Positionen (z. B. ersparte Verwaltungskosten, Bearbeitungsentgelt). Er ersetzt keine Berechnung durch das Kreditinstitut oder eine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.