Willkommen bei Steuerrechner24.de: Abzinsung von Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
Info: Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 II 4 HGB). Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht und liegt zwischen 4 und 6 %.
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