Rückstellung Archivierungskosten 2026

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftsunterlagen aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO). Für die damit verbundenen künftigen Kosten – Archivraum, Datensicherung, Einlagerung – ist im Jahresabschluss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dieser Rechner ermittelt die Höhe getrennt nach Handelsrecht und Steuerrecht.

Angaben
qm
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Reinigung, Hausmeister usw.
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Regale usw.
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Bilanzstichtag, Bundesbank-Zinssatz
nach Handelsrecht
nach Steuerrecht
Ergebnis

Rückstellung für Archivierungskosten

Rückstellung Handelsrecht
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Rückstellung Steuerrecht
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HandelsrechtSteuerrecht

Siehe auch: Abzinsungsrechner für Rückstellungen · Urlaubsrückstellung

Erläuterungen zur Rückstellung für Archivierungskosten
Aufbewahrungsfristen & Vereinfachungsfaktor 5,5

Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 147 AO), Handels-/Geschäftsbriefe 6 Jahre. In der Praxis wird der jährliche rückstellungsfähige Aufwand vereinfachend mit dem Faktor 5,5 (arithmetisches Mittel der Jahre 1 bis 10) multipliziert, statt die Kosten für jeden Aufbewahrungsjahrgang einzeln zu ermitteln. Die zum 1. 1. 2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von 10 auf 8 Jahre verkürzte Frist für reine Buchungsbelege (§ 257 Abs. 4 HGB, § 14b UStG) führt nach Verwaltungsauffassung nicht zu einem geänderten Faktor – bestehende wie neue Rückstellungen können weiterhin mit 5,5 berechnet werden.

Warum Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedlich abgezinst werden

Nach Handelsrecht (§ 253 Abs. 2 HGB) ist der Erfüllungsbetrag mit dem von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten 7-Jahres-Durchschnittszinssatz abzuzinsen, da sich die Restlaufzeit auf den gesamten Erfüllungszeitraum bezieht (hier: 5,5 Jahre, für die Zinssatzsuche auf 6 Jahre aufgerundet).

Steuerlich (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Satz 3 EStG) bezieht sich die Abzinsung dagegen nur auf den Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung. Da die Pflicht zur Aufbewahrung – und damit ihre Erfüllung – bereits mit der Entstehung der jeweiligen Unterlage beginnt, gibt es steuerlich keinen Abzinsungszeitraum: Die steuerrechtliche Rückstellung ist nicht abzuzinsen.

Weitere Bestandteile
  • 20 % pauschaler Abschlag für freiwillig (nicht aufbewahrungspflichtig) archivierte Unterlagen.
  • 30 €/qm für Datensicherung, 60 €/qm für Personalkosten der Einlagerung (branchenübliche Pauschalwerte).
  • Anteilige Finanzierungskosten für Archivräume sind nicht rückstellungsfähig (nur Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG).

Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert nach der in der Praxis üblichen Pauschalmethode und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.