Rückstellung Altersteilzeit 2026

Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit-Vereinbarungen im Blockmodell ist eine Rückstellung zu bilden. Dieser Rechner ermittelt sie nach dem vereinfachten, pauschalen Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 28. März 2007).

Angaben
Aufstockungsbetrag u. zusätzliche RV-Beiträge
i. S. v. § 6 Abs. 1 AltTZG
am Ende der Laufzeit
gebucht in der Steuerbilanz
Ergebnis
Rückstellungsbetrag
 €
Zuführung (+) / Verbrauch (./.)
 €
Laufzeit
Aufstockungs-/Abfindungsblock & Erfüllungsrückstand
Pauschale Abzinsung & Rückstellung

Siehe auch: Altersteilzeitrechner (Nettolohn) · Abzinsungsrechner für Rückstellungen · Rückstellung Urlaub · Rückstellung Archivierungskosten

Erläuterungen zur Rückstellung Altersteilzeit
Blockmodell & Erfüllungsrückstand

Im typischen Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Laufzeit (Beschäftigungsphase) in vollem Umfang weiter, erhält aber nur das (reduzierte) Altersteilzeitentgelt; die zweite Hälfte (Freistellungsphase) ist er vollständig freigestellt und bezieht weiter das Altersteilzeitentgelt. Dadurch entsteht in der Beschäftigungsphase ein Erfüllungsrückstand aus bereits erarbeitetem, aber noch nicht ausgezahltem Arbeitsentgelt, der zurückzustellen ist. Hinzu kommen die laufenden Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers und ein Nachteilsausgleich (Abfindung), der am Ende der Laufzeit fällig wird.

Pauschale Bewertung nach BMF-Schreiben

Anstelle einer individuellen versicherungsmathematischen Bewertung lässt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 28. März 2007 (IV B 2 - S 2175/07/0002) eine vereinfachte Bewertung anhand pauschaler Barwertfaktoren zu, die von der Gesamtdauer der Altersteilzeitvereinbarung und der zum Bilanzstichtag verbleibenden Restlaufzeit (jeweils in vollen Jahren) abhängen.

Restlaufzeit \ Dauer2345678910
0 99 99 99 99 99 99 99 99 99
1 96 96 96 96 96 96 96 96 96
2 85 88 93 93 93 93 93 93 93
3 79 81 86 90 90 90 90 90
4 75 76 80 83 87 87 87
5 70 72 75 78 81 84
6 67 68 71 74 76
7 64 65 68 70
8 61 62 64
9 59 59
10 57
Anwendungsbereich

Die staatliche Förderung neuer Altersteilzeit-Vereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist zum 31. 12. 2009 ausgelaufen; viele Tarifverträge (z. B. Metall-, Chemieindustrie) sehen jedoch weiterhin arbeitgeberfinanzierte Altersteilzeit im Blockmodell vor, für die dieses pauschale Bewertungsverfahren nach wie vor genutzt werden kann.

Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert nach dem pauschalen Verfahren und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Prüfen Sie bei größeren Rückstellungsbeträgen, ob zwischenzeitlich eine neuere Verwaltungsanweisung veröffentlicht wurde.