Inhaltsverzeichnis: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Ist der Auftrag im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren von einem Gläubiger erteilt, bestimmt sich der Wert nach dem Nennwert der Forderung.

Top Rechtsanwaltsvergütungsgesetz






In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter
MS Buchhalter downloaden und kaufen
EÜR oder Bilanz Version
jetzt bestellen