Rückstellung Altersteilzeit - Steuerpauschale

Berechnung der pauschalen Rückstellung für Altersteilzeit nach Steuerrecht

Stichtagmm.jjjj
 
Personaldaten
Beginn Laufzeitmm.jjjj
Ende Laufzeitmm.jjjj
 
Monatliche absolute Aufwendungen Altersteilzeit
Monatliches Regelarbeitsentgelt
i.S.v. §6 Abs. 1 AltTZG
Nachteilsausgleich (Abfindungen) am Ende der LZ
 
gebuchte Rückstellung Steuerbilanz Vorjahr

 


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Barwertfaktoren für laufende Altersteilzeitleistungen

gem. BMF-Schreiben vom 28. März 2007 siehe pdf BMF Schreiben PDF Schreiben

Restlaufzeit
in Jahren
Dauer des Altersteilzeitverhältnisses in Jahren
2345678910
0999999999999999999
1969696969696969696
2858893939393939393
3 7981869090909090
4 75768083878787
5 707275788184
6 6768717476
7 64656870
8 616264
9 5959
10 57

 

Top Rückstellung Altersteilzeit

 

§ 6 AltTZG

Begriffsbestimmungen

(1) Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist das auf einen Monat entfallende vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreitet. Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, sind nicht berücksichtigungsfähig.

(2) Als bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, die mit dem Arbeitnehmer vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit vereinbart war. Zugrunde zu legen ist höchstens die Arbeitszeit, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit kann auf die nächste volle Stunde gerundet werden.

 

Altersteilzeitgesetz

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3a G v. 23.6.2014 I 787 als pdf zum downloaden PDF Schreiben

 

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