Mit unserem kostenlosen Wohngeldrechner ermitteln Sie näherungsweise Ihr monatliches Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss nach dem WoGG) – auf Basis der amtlichen Berechnungsformel mit den seit 1. 1. 2025 geltenden Höchstbeträgen (unverändert für 2026).
Ergebnis
| Angegebene Miete | – € |
| Gesetzlicher Höchstbetrag | – € |
| Zu berücksichtigende monatliche Miete | – € |
| Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen | – € |
Erläuterungen zum Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die weder Bürgergeld noch Grundsicherung beziehen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miete bzw. Belastung, begrenzt durch einen von der Mietstufe der Gemeinde abhängigen Höchstbetrag.
Berechnungsformel (§ 19 Abs. 1 WoGG)
Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y)×Y)
Dabei ist M die zu berücksichtigende monatliche Miete (gedeckelt durch den Höchstbetrag), Y das zu berücksichtigende Gesamteinkommen und a, b, c sind von der Haushaltsgröße abhängige Koeffizienten. Die seit 1. 1. 2025 geltende Klima- und Heizkostenkomponente ist bereits in die Höchstbeträge eingerechnet; eine separate Berechnung entfällt.
Mietstufen
Es gibt seit der Wohngeldreform 2023 sieben Mietstufen (I–VII), die das regionale Mietenniveau relativ zum Bundesdurchschnitt abbilden – von Mietstufe I (mehr als 15 % unter dem Durchschnitt) bis Mietstufe VII (mehr als 35 % über dem Durchschnitt).
Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Näherungswert und berücksichtigt keine Sonderfälle (z. B. Berücksichtigung von Kindern beim Elterngeld, besondere Einkommensarten). Er ersetzt keine Beratung durch die Wohngeldstelle oder eine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr.