Willkommen bei Erbschaftssteuerrechner
Müssen Sie als Erbe eine Erbschaftssteuer bezahlen? Mit unserem Erbschaftssteuerrechner können Sie leicht und schnell selbst die Erbschaftssteuer, Freibeträge (auch Versorgungsfreibetrag), Steuerklasse und Steuersatz berechnen:
Erbschaftssteuerrechner
Berechnung der Erbschaftssteuer
Bei einem Erbe muss geprüft werden, ob eine Erbschaftssteuer entsteht, weil dann eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben ist. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer sind die Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Steuerbegünstigungen zu bewerten und Schulden abzuziehen. Als Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig: Schulden vom Erblasser, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen oder geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen, Bestattungskosten für ein angemessenes Grabdenkmal und der Grabpflegekosten (jährliche Grabpflegekosten x 9,3) sowie Kosten, die mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses im Zusammenhang stehen. Für diese Aufwendungen wird ein Betrag von 10.300 EUR abgezogen, wenn der Erwerber nicht einen höheren Betrag nachweist.
Der Zugewinnausgleich ist bei Beeendigung der Zugewinngemeinschaft steuerfrei (siehe Zugewinnausgleich)
Die Erbschaftssteuersätze als auch die Erbschaftssteuerfreibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Der Erbschaftssteuer Rechner berücksichtigt die Steuerklassen und persönlicher Freibeträge sowie ggf. auch Versorgungsfreibeträge.
Bei mehreren Erbschaften bzw. Schenkungen von derselben Person innerhalb von 10 Jahren müssen die Erwerbe zusammen gerechnet werden.
Das Erbschaftssteuergesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht ist das gesamte Vermögen im Inland und Ausland steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten können ggf. die unbeschränkte Steuerpflicht einschränken. Bei der beschränkten Steuerpflicht ist nur das Vermögen im Inland steuerpflichtig.
In bestimmten Fällen kommt es zur gesonderten Feststellung von Steuerwerten für Zwecke der Erbschaftsteuer, insbesondere bei: