Wer ist Freiberufler - wer Gewerbetreibender?
Definition Feiberufler gem. § 18 Einkommensteuergesetz: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“ Mehr Infos auf http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm
Ob Sie Freiberufler sind, können Sie ganz einfach mit unserem Rechner ermitteln:
Freier Beruf oder Gewerbe?
Geld- und KapitalanlageBerufsunfähigkeitsversicherungPrivate Krankenversicherung (PKV)Firmenversicherung
Weitere Rechner zum Thema:
Unternehmenssteuern
AfA-Rechner + TabellenArbeitgeberanteil SozialversicherungAufbewahrungsfristen von A-ZBauabzugsteuerBetriebsprüfung GrößenklassenBetriebsprüfung RichtsätzeBilanzierungspflichtBilanz KennzahlenBreak-Even-PointErtragswert-VerfahrenFreiberufler oder Gewerbe?Gewerbesteuer RechnerInvestitionsabzugsbetragKleinunternehmerKörperschaftsteuerLeasingQuittung (PDF Vorlage)Rückstellung + AbzinsungRückstellung AltersteilzeitRückstellung ArchivRückstellung für UrlaubSachentnahmen (Pauschbeträge)SonderabschreibungenSozialversicherungspflicht GGFSteuerbelastungSteuerkalenderStuttgarter-VerfahrenUmsatzsteuerUmsatzsteuer IDNr. prüfenUmsatzsteuer UmrechnungskurseLebensversicherungRenten-Rechner