Willkommen bei Steuerrechner24.de - PKW Steuerrechner
Mit der Zulassung Ihres PKW beginnt die KFZ Steuerpflicht. Das Hauptzollamt bearbeitet die PKW-Steuer. Mit unserem kostenlosen PKW Steuerrechner könnnen Sie online die laufende KFZ Steuerbelastung berechnen.
PKW Steuerrechner
Hinweise:
Datum Erstzulassung: Das Erstzulassung-Datum finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung.
Antriebsart: Wird das Fahrzeug von einem Selbstzündungsmotor angetrieben, handelt es sich um ein Dieselfahrzeug. Wird das Fahrzeug von einem Fremdzündungsmotor angetrieben, handelt es sich um ein Benzinfahrzeug. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieben liegt ebenfalls ein Fremdzündungsmotor vor.
PKW mit Hybridantrieb sowie mit alternativen Kraftstoffen oder bivalent angetriebene: Es gibt keine besondere Behandlung. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-PKW.
Fahrzeuge mit Wankelantrieb: PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2009, sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb unterliegen der gewichtsorientierten Besteuerung. Für sie muss die Fahrzeugart "Nutzfahrzeuge" ausgewählt werden. Für PKW mit Wankelantrieb und Erszulassungsdatum ab dem 01.07.2009 erfolgt die Berechnung der Jahressteuer über die Fahrzeugart "PKW".
Hubraum: Den Hubraum eines PKW entnehmen Sie dem Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Was gibt der Hubraum an? Der Hubraum eines PKW gibt an, wie groß das Hubvolumen des Motors ist. Ein großer Hubraum liefert ein hohes Drehmoment mit dem Nachteil eines hohen Kraftstoffverbrauchs.
CO2-Wert: Vom CO2-Wert bleiben bei Ertzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2012 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 sieht das Gestz nur noch 95 g/km vor. Den CO2-Wert entnehmen Sie dem Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Emissionsklasse: Aus der Schadstoffnorm ergibt sich der Grad der Umweltverschmutzung, die durch die Benutzung des Fahrzeugs entsteht. Je höher die Euro-Norm, um so schadstoffärmer ist das Fahrzeug. Als Anhaltswert für die Euro-Norm kann die Umweltplakette angesehen werden. Die Auswahl "Grenzwert eingehalten" bei Leichtfahrzeugen bedeutet, dass die verbindlichen Grenzwerte nach Zeile A (2003) der Tabelle zu Nummer 2.2.1.1.5 in Kapitel 5 Anhang II der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Gegenüberstellung der Emissionsschlüssel zu den Auswahlmöglichkeiten befindet sich in dem folgenden PDF-Dokument zum Download.
Download der Emissionsklassen als PDF
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