Erwerbminderungsrente + Reha-Budget

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Erwerbsminderungsrente

 

1. Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden am Tag auszuüben, können einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

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2. Wie bemisst sich bisher die Höhe der Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren wird mit der sogenannten Zurechnungszeit gegenwärtig so getan, als ob noch bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres weitergearbeitet worden wäre. Durch die Zurechnungszeit werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.

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3. Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?

Die Zurechnungszeit soll um zwei Jahre verlängert werden. Sie endet dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Außerdem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zukünftig für die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.

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4. Für wen gilt die Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente?

Die Neureglung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni 2014.

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5. Wie stark steigen die Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelung?

Durch die geplante Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre fallen nach dem 30. Juni 2014 beginnende Renten wegen voller Erwerbsminderung im Durchschnitt monatlich um rund 40 Euro brutto höher aus als die derzeit beginnenden entsprechenden Renten.

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6. Gilt die Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr für alle Renten, in denen eine Zurechnungszeit berücksichtigt wird, und somit auch für Renten wegen Todes?

Ja, die Gesetzesänderung betrifft auch Renten wegen Todes. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch bei Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten die Zurechnungszeit verlängert wird, sofern der Verstorbene bei seinem Tod das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Rente nach dem 30. Juni 2014 beginnt.

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Reha-Budget

1. Was ist das Reha-Budget?

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Hierfür steht ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung – das sogenannte Reha-Budget. Im Jahr 2013 waren dies 5,8 Milliarden Euro.

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2. Wie wurde das Reha-Budget bisher berechnet?

Das Reha-Budget wird jährlich nach gesetzlich festgelegten Regeln neu errechnet. Bisher richtete sich die Anpassung des Reha-Budgets ausschließlich nach der voraussichtlichen Lohnentwicklung (Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer).

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3. Wie wird das Reha-Budget zukünftig berechnet?

Bei der jährlichen Anpassung des Reha-Budgets soll künftig neben der voraussichtlichen Lohnentwicklung zusätzlich die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Das wird dazu führen, dass der Deutschen Rentenversicherung in den nächsten Jahren mehr Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht.

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4. Warum wird das Reha-Budget erhöht?

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Generation der Babyboomer in ein Alter (45+) kommt, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Dies ist mit einer steigenden Zahl von Rehabilitationen und steigenden Ausgaben verbunden. Um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung auch in Zukunft alle notwendigen Reha-Leistungen für ihre Versicherten finanzieren kann, ist eine Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung erforderlich.

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5. In welcher Größenordnung wird das Reha-Budget erhöht?

Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zunächst um rund 100 Millionen Euro zusätzlich erhöht. Durch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung steigt die Erhöhung bis 2017 auf knapp 250 Millionen Euro an. Anschließend wird diese zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets wieder abgebaut.

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Quelle: Deutsche Rentenversicherung






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