Berechnung der Säumniszuschläge bei verspäteter Steuernachzahlung
Säumniszuschläge: Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des gemäß § 240 Abs. 1 Abgabenordnung auf volle 50 Euro nach unten abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten.
Sämniszuschläge berechnen
Steuetipp: Säumniszuschläge können oftmals durch einen Erlass Antrag erheblich reduziert werden. Sie hierzu Erlass von Säumniszuschlägen ...
Steuetipp 2: Lassen Sie keine Säumniszuschläge entstehen. Bei Ihrem Finanzamt besteht die Möglichlkeit, die fälligen Steuern im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie sparen dadurch den Weg zu Ihrem Kreditinstitut, können die termingerechte Zahlung nicht versäumen und helfen Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben möglichst kosten sparend zu erledigen.
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