Inhaltsverzeichnis: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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- RVG § 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- RVG § 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- RVG § 12c Rechtsbehelfsbelehrung
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§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.