Inhaltsverzeichnis: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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- RVG § 35 Hilfeleistung in Steuersachen
- RVG § 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
RVG § 37 Verfahren vor den VerfassungsgerichtenAbschnitt 6
Gerichtliche Verfahren- ..
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§ 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
(1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden:
1. schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der Zivilprozessordnung und
2. Verfahren vor dem Schiedsgericht (§ 104 des Arbeitsgerichtsgesetzes).
(2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Schiedsspruch ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.