Sonderausgaben Höchstbetrag mit Günstigerprüfung
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In der Einkommensteuererklärung können Sie beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben von der Steuer absetzen, insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge usw. Sie können mit unserem Rechner den Sonderausgaben Höchstbetrag mit Günstigerprüfung berechnen. Außerdem können Sie prüfen, ob sich weitere Versicherungsbeiträge absetzen lassen.
Vorsorgeaufwendungen - Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung - Rechner
Berechnung des Sonderausgaben Höchstbetrages mit Vorwegabzug
Das bis zum 31.12.2004 zur Verfügung stehende Abzugsvolumen (Höchstbeträge) für sog. Vorsorgeaufwendungen war bis zum Jahr 2010 zunächst unverändert. Ab dem Jahr 2011 wird der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG a.F. schrittweise vermindert:
Kalenderjahr | Vorwegabzug für den Steuerpflichtigen | Vorwegabzug im Fall der Zusammen- veranlagung von Ehegatten |
---|---|---|
2005 - 2010 | 3.068 | 6.136 |
2011 | 2.700 | 5.400 |
2012 | 2.400 | 4.800 |
2013 | 2.100 | 4.200 |
2014 | 1.800 | 3.600 |
2015 | 1.500 | 3.000 |
2016 | 1.200 | 2.400 |
2017 | 900 | 1.800 |
2018 | 600 | 1.200 |
2019 | 300 | 600 |
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