Willkommen bei Steuerrechner24.de - Aufzeichnungspflichten

Aufzeichnungspflicht wegen Mindestlohngesetzgesetz  Arbeitszeiten aufzeichnen   

Erfüllen Sie Sie schnell und einfach die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz und erstellen eine PDF mit den Arbeitszeiten. Die Aufzeichnungen müssen spätestens mit Ablauf des 7. Kalendertages erstellt werden, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt. Sie sind 2 Jahre lang aufzubewahren, beginnend ab dem Tag, den für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt.

Wichtig: Es droht Geldbuße bis zu 500.000 Euro!

Mindestlohn: Aufzeichnung der Arbeitszeiten

Bezeichnung des Arbeitgebers
Name, Vorname des Arbeitnehmers
Aufzeichnung für den Monat
Datum der Aufzeichnung:
Tag der ArbeitsleistungUhrzeit Beginn der ArbeitsleistungUhrzeit Ende der ArbeitsleistungPause in Min. (Dauer)



 

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In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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