Willkommen bei Steuerrechner24.de - Aufzeichnungspflichten
Erfüllen Sie Sie schnell und einfach die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz und erstellen eine PDF mit den Arbeitszeiten. Die Aufzeichnungen müssen spätestens mit Ablauf des 7. Kalendertages erstellt werden, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt. Sie sind 2 Jahre lang aufzubewahren, beginnend ab dem Tag, den für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt.
Wichtig: Es droht Geldbuße bis zu 500.000 Euro!
Mindestlohn: Aufzeichnung der Arbeitszeiten
Tipp: Riester Rente - Lohnt der Vergleich oder ist das Betrug? - Berechnen Sie jetzt schnell & einfach den wirklichen Riester-Vorteil ...
BaufinanzierungTagesgeldKreditkartenKredite (Auto etc.)BerufsunfähigkeitsversicherungPrivate Krankenversicherung (PKV)
PflegegeldLebensversicherungRenten-RechnerRiester-RenteVBL + ZusatzversorgungWohn-Riester
Weitere Rechner zum Thema:
Lohn + Bezüge
AbfindungAltersteilzeitArbeitgeberanteil SozialversicherungArbeitgeberdarlehenArbeitskraftArbeitslosengeld IArbeitstageALG 2 (Hartz 4)BAföGBAföG RückzahlungBeitragsbemessungsgrenzenBrutto Netto RechnerElterngeldFirmenwagenGleitzoneGrundsicherungKrankengeldKrankenkassen BeitragssätzeKurzarbeitergeldLohnsteuerLohnsteuerjahresausgleichLohnsteuertabelleMindestlohnMindestlohn AufzeichnungMinijobMidijob(Gleitzone)MutterschaftsgeldMutterschutzPfändungstabellenSolidaritätszuschlagSozialversicherungspflichtSteuerklassenrechnerStundenlohnTaschengeldTätigkeitsschlüsselPflegegeldLebensversicherungRenten-RechnerRiester-RenteVBL + ZusatzversorgungWohn-Riester