Willkommen bei Steuerrechner 24.de - Kinderbetreuungskosten

Berechnen Sie die maximal abziehbaren Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben:

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

Alter des Kindes
Jahr(e)
körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs

Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagspflegestellen
Euro
Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern
Euro
Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie Kinder betreuen
Euro
Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben
Euro

Vermittlung besonderer Fähigkeiten, zum Beispiel Musikunterricht
Euro
sportliche und andere Freizeitbetätigungen
Euro
Nachhilfeunterricht
Euro
Verpflegung des Kindes
Euro



 

Fragebogen zur Ermittlung des Steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten

Dieser Fragebogen umfasst den Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG und § 35a EStG und betrifft nur Kinder, die zum eigenen Haushalt gehören und mit Ihnen im ersten Grand verwandt oder Pflegekinder sind. Keine Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.

Sie leben mit dem anderen Elternteil zusammen ?

Sie sind erwerbstätig ?

Ihr Kind ist jünger als 14 ? 4

Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ? 3

Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?

Sie sind krank ?

Sie sind behindert ?

Sie befinden sich in der Ausbildung ?

Ihr Kind ist jünger als 14 ? 4

Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ? 3

Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?

Sie sind erwerbstätig ?

Sie sind krank ?

Sie sind behindert ?

Sie befinden sich in der Ausbildung ?

Ihr Kind ist älter als 3 ? 4

Ihr Kind ist jünger als 6 ? 4

Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?

Ihr Partner ist erwerbstätig ?

Ihr Partner befindet sich in der Ausbildung ?

Ihr Partner ist behindert ?

Ihr Partner ist krank ? 2

Ihr Partner ist erwerbstätig ?

Ihr Kind ist älter als 3 ? 4

Ihr Kind ist jünger als 6 ? 4

Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?

Ihr Kind ist jünger als 14 ? 4

Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ? 3

Ihr Kind ist jünger als 14 ? 4

Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ? 3

Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?

Betreuung erfolgt durch Dritte (Dienstleister, Angestellte) ?

Betreuung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ?

2/3 der Kosten 5 als Sonderausgaben. max. 4.000 €

2/3 der Kosten 5 wie Betriebsausgaben / Werbungskosten, max. 4.000 €

Kein Abzug

Abzug von der Einkommensteuer i.H.v. 20% der Kosten, max. 510 €

Abzug von der Einkommensteuer i.H.v. 20% der Kosten5, max. 4.000 €

Eine Krankheit muss innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten bestanden haben, es sei denn, der Krankheitsfall tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein.
Die körperliche, geistige oder seelische Behinderung eines Kindes muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres (also vor dem 25. Geburtstag) eingetragen sein.
Ein Kind ist jünger als 14, solange es den vierzehnten Geburtstag noch nicht hat, es ist älter als 3, sobald es den 3. Geburtstag hat, es ist jünger als 6, solange es den 6. Geburtstag noch nicht hat.
Es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.



 




 

 

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