Willkommen bei Steuerrechner 24.de - Kinderbetreuungskosten
Berechnen Sie die maximal abziehbaren Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben:
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben
Fragebogen zur Ermittlung des Steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten
Dieser Fragebogen umfasst den Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG und § 35a EStG und betrifft nur Kinder, die zum eigenen Haushalt gehören und mit Ihnen im ersten Grand verwandt oder Pflegekinder sind. Keine Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Sie leben mit dem anderen Elternteil zusammen ?
Sie sind erwerbstätig ?
Ihr Kind ist jünger als 14 ?
Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ?
Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?
Sie sind krank ?
Sie sind behindert ?
Sie befinden sich in der Ausbildung ?
Ihr Kind ist jünger als 14 ?
Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ?
Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?
Sie sind erwerbstätig ?
Sie sind krank ?
Sie sind behindert ?
Sie befinden sich in der Ausbildung ?
Ihr Kind ist älter als 3 ?
Ihr Kind ist jünger als 6 ?
Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?
Ihr Partner ist erwerbstätig ?
Ihr Partner befindet sich in der Ausbildung ?
Ihr Partner ist behindert ?
Ihr Partner ist krank ?
Ihr Partner ist erwerbstätig ?
Ihr Kind ist älter als 3 ?
Ihr Kind ist jünger als 6 ?
Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?
Ihr Kind ist jünger als 14 ?
Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ?
Ihr Kind ist jünger als 14 ?
Ihr Kind ist körperlich, geistig oder seelisch behindert ?
Ihr Kind wird in Ihrem Haushalt betreut ?
Betreuung erfolgt durch Dritte (Dienstleister, Angestellte) ?
Betreuung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ?
2/3 der Kosten
als Sonderausgaben. max. 4.000 €2/3 der Kosten
wie Betriebsausgaben / Werbungskosten, max. 4.000 €Kein Abzug
Abzug von der Einkommensteuer i.H.v. 20% der Kosten, max. 510 €
Abzug von der Einkommensteuer i.H.v. 20% der Kosten
, max. 4.000 €
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