Rückstellungen für das Archivieren von Unterlangen nach Handelsrecht und Steuerrecht berechnen
Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet ihre Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Für die Pflicht zur Archivierung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung zu bilden. Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (Archivierungskosten) sind sowohl nach Handels- als auch Steuerrecht dem Grunde nach geboten. In Höhe der zu erwartenden Kosten für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen ist im Jahresabschluss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Um Sie bei der Jahresabschlusserstellung zu unterstützen haben wir einen Rechner entwickelt, mit dem Sie die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen berechnen können.
Rechner Rückstellung Archivierungskosten
Beispiel einer Berechnung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht:
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