Altersteilzeit Blockmodell Rechner
Inhalt:
Altersteilzeit Rechner
Der Altersteilzeitrechner ist ein online Rechner zur Berechnung des Mindestnettobetrags in der Altersteilzeit. Weitere Informationen zur Altersteilzeit und Steuer finden Sie unten.
Altersteilzeitrechner
Hinweis: Die Rückstellung für Altersteilzeilarbeit können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
Steuertipp: Mit der Basisrente können Sie Steuern sparen und Ihre Rente verbessern.
Altersteilzeitarbeit
Altersteilzeitarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer,
- das 55. Lebensjahr vollendet haben,
- aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, die sich zumindest auf die Zeit bis zu einem Anspruch auf Altersrente erstreckt, ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (im Blockmodell durchschnittlich) vermindert haben,
- weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind und
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit arbeit mindestens 1.080 Kalendertage aufgrund einer Beschäftigung oder einer Entgeltersatzleistung der Versicherungspflicht nach dem SGB III unterstanden.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags, einer Regelung der Kirchen und der öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaften, einer Betriebsvereinbarung oder einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer
- das Regelarbeitsentgelt um mindestens 20%aufstockt, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, und
- zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge mindestens in der Höhe des Beitrags zahlt, der auf 80%des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeilarbeit begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt entfällt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§§2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG).
Dem Regelarbeitsentgelt nach Maßgabe des Altersteilzeitgesetzes ist grundsätzlich das laufende sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt unter Berücksichtigung der Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zugrunde zu legen. Der Aufstockungsbetrag ist Steuer- und beitragsfrei. Quelle: Summa Summarum Prüfung von A-Z 2012
-> Hinweise zur Altersteilzeit von der Arbeitsagentur als PDF zum Download
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