Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie Ihren Monatsbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 2026 – für Angestellte (Arbeitnehmeranteil) und für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige.
Ergebnis
| Beitrag pro Monat | Arbeitnehmer / Eigenanteil | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | – | – |
| Pflegeversicherung | – | – |
| Gesamt | – | – |
Erläuterungen zur Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 % (allgemeiner Satz) zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, berechnet auf das Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € monatlich). Bei Angestellten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte; freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, da kein Arbeitgeber vorhanden ist.
Hinweis: Für Selbstständige gilt ggf. eine gesetzliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, die hier nicht berücksichtigt wird – bitte den tatsächlichen Mindestbeitrag bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Private Krankenversicherung (PKV)
PKV-Beiträge richten sich individuell nach Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und gewähltem Tarif und lassen sich daher nicht pauschal berechnen – für einen verbindlichen Vergleich empfiehlt sich eine individuelle Tarifberatung. Eckwerte 2026: Versicherungspflichtgrenze 77.400 €/Jahr (69.750 € für langjährig gesetzlich Versicherte), Basistarif-Höchstbeitrag 1.017,18 €, Standardtarif-Höchstbeitrag 848,62 € (Ehepaar 1.272,93 €), Arbeitgeberzuschuss max. 508,59 € (KV) bzw. 104,63 € (PV).
Unverbindlicher Näherungswert ohne Gewähr, ersetzt keine Auskunft der Krankenkasse oder eine individuelle Rechts-/Versicherungsberatung.