Berechnen Sie die staatliche Förderung Ihrer Riester-Rente: Grundzulage, Kinderzulage und den zusätzlichen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG).
Ergebnis
| Jahresbeitrag des Versicherten | |
| Jahresbeitrag Zulagenvertrag Ehepartner | |
| Zulage | |
| Eigenleistung | |
| Rechnerische Steuerersparnis | |
| Steuerentlastung (zusätzlich zur Zulage) | |
| Monatlicher Vorsorgebetrag | |
| Ihr eff. monatlicher Kostenanteil |
Siehe auch Wohn-Riester Rechner
Erläuterungen zur Riester-Förderung
Zulagen
- Grundzulage: 175 € pro Jahr und Person (§ 84 EStG).
- Kinderzulage: 300 € je ab 2008 geborenem Kind, 185 € je vor 2008 geborenem Kind (§ 85 EStG).
- Zulagenvertrag Ehepartner: Ein nicht selbst zulageberechtigter Ehepartner erhält über einen abgeleiteten Anspruch (§ 79 Satz 3 EStG) ebenfalls die volle Grundzulage, muss dafür aber nur den Sockelbetrag von 60 € einzahlen.
Eigenbeitrag & Sonderausgabenabzug
Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenbeitrag (inkl. Zulagen) 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttolohns erreichen, mindestens jedoch 60 € (Sockelbetrag) und höchstens 2.100 € (§ 86 EStG). Die Altersvorsorgebeiträge sind zusätzlich bis 2.100 € als Sonderausgaben abziehbar (§ 10a Abs. 1 EStG). Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10a Abs. 2 EStG) prüft das Finanzamt automatisch, ob die Zulage oder die rechnerische Steuerersparnis günstiger ist; übersteigt die Steuerersparnis die Zulage, wird die Differenz zusätzlich erstattet.
Unverbindlicher Näherungswert. Die Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) werden typisierend anhand des Bruttolohns geschätzt; eine Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird nicht durchgeführt. Ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.