Willkommen bei PKV-Tarifoptimierung

Private Krankenversicherung: Zu hohe Beiträge?

Jeder PKV Versicherte kennt das Problem: Beitragserhöhungen, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Im Laufe der Zeit wuchsen so die PKV-Beiträge stark an. Heute ist es dann oftmals so, dass sie einen Großteil des Einkommens ausmachen. Woran liegt das? Der Anstieg begründet sich mit den gestiegenen Kosten der Gesundheit und einer immer längeren Lebenserwartung. Moment, wurden dafür nicht Altersrückstellungen angespart? Das ist richtig, doch bei jeder Beitragserhöhung müssen zusätzliche Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Ratlos sieht manch ein Versicherter seiner Zukunft entgegen. Der Rückweg in die GKV ist in der Regel verschlossen und die Prämien steigen weiter. Nun ist guter Rat teuer.

Mit unserem kostenlosen PKV-Tarifoptimierungsrechner könnnen Sie online das Einsparpotential, auf Baisis von Erfahrungen berechnen:

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Möchten Sie auch vom Einsparungspotential profitieren? Egal ob Sie bereits 30 Jahre oder erst seit kurzem in der PKV sind, Sie sparen durch Optimierung Ihres Tarifes, bis 50% ein, dies ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen und oftmals bei gleichen Leistungen. KV-Spezialisten arbeiten erfolgreich und vertreten ausschließlich Ihre Interessen.
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Wege zur Beitragssenkung:

  • ohne Wechsel des Versicherers
  • ohne Verlust der Alterungsrückstellungen
  • selbes Leistungsniveau
  • im Schnitt sparen Kunden 40%

So viel sparen Kunden durchschnittlich:

  • 10% sparen im Monat 400 EURO und mehr.
  • 18% sparen im Monat 300 EURO und mehr.
  • 42% sparen im Monat 200 EURO und mehr.
  • 77% sparen im Monat 100 EURO und mehr.

 

Im Durchschnitt liegt die Ersparnis bei ca. 40% der monatlichen Prämie, das sind ca. 200 EURO/ Monat. Die Erfolgsquote liegt bei ca. 70 - 75%. Da kommen in 5 Jahren schnell 12.000 EURO und in 10 Jahren 24.000 EURO zusammen.

 

Kosten entstehen Ihnen nur bei Erfolg, d.h. die Arbeit wird rein auf Erfolgsbasis vergütet. Nur wenn Sie Geld sparen, oder sich die Leistungen Ihres Tarifes erhöhen, wird ein Honorar fällig. Von der hochgerechneten Jahresersparnis zahlen Sie einmalig 75% und das auch nur dann, wenn die Tarifumstellung erfolgt. Sie sind nicht verpflichtet, den neuen Tarif anzunehmen. Es entstehen Ihnen dann keine Kosten!

Beispiel: Alter Beitrag = 600 EURO monatlich. Neuer Beitrag = 400 EURO monatlich. Ersparnis: monatlich 200 EURO (2.400,00 EURO/ Jahr)
Das Honorar beträgt 75% aus der Ersparnis, also 1.800 EURO. (Zahlung auch monatlich möglich).

 

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Sobald der Auftrag eingegangen ist, wird geprüft, ob eine Tarifoptimierung für Sie möglich ist (Wie gesagt, Kosten entstehen nur, wenn Sie unseren Vorschlag annehmen.). Im Einzelnen …

  • Prüfen, in welche Tarife ein Wechsel sinnvoll ist
  • Kontaktaufnahme mit dem Krankenversicherer
  • Prämienermittlung der neuen Tarife
  • Sämtliche Verhandlungen mit dem Versicherer hinsichtlich eines Tarifwechsels
  • Ausarbeiten einer finanziellen Auswertung
  • Leistungsvergleich zwischen Ursprungs- und Zieltarif
  • Umfangreiche Beratung (telefonisch, persönlich oder über das Internet)
  • Sie erhalten eine Empfehlung, welche Variante für Sie am besten ist.
  • Beratungsdokumentation nach gesetzlichen Vorgaben
  • Sie entscheiden, ob Sie das von uns ausgearbeitete Angebot annehmen.
  • Es besteht für Sie keine Verpflichtung, unserem Rat zu folgen. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.

 

Lösungen für eine Beitragsreduzierung

Lösung 1- Wechsel des Versicherers

Einige Versicherte sind über die Erhöhungen so verärgert, dass sie den Versicherer wechseln möchten. Welche Konsequenzen hat dies?

  • kompletter Verlust der Alterungsrückstellungen für Verträge, die vor dem 01.01.2009 geschlossen wurden
  • teilweiser Verlust der Alterungsrückstellungen für Verträge, die nach dem 31.12.2008 begonnen haben
  • Die neuen Angebote werden kalkulatorisch in der „Unisex“- und nicht mehr in der „Bisex-Tarifwelt“ geführt, was zu zusätzlichen Kosten führen kann.
  • Personen, die ihren Vertrag vor 2009 begonnen haben, müssen bei einem Wechsel des Versicherers einen fi nanziellen Zuschlag für die Portierbarkeit von Alterungsrückstellungen leisten.
  • Der Kunde muss erneut Gesundheitsfragen beantworten, um beim neuen Versicherer aufgenommen zu werden. Diese kann zu höheren Prämien oder gar zur Nichtaufnahme führen.
  • Bei nicht exakten Angaben seiner Krankheitshistorie geht der Kunde innerhalb der ersten drei bis zehn Jahre nach einem Wechsel folgende Risiken ein: Beitragszuschläge, Leistungsausschluss und das Abschieben in den teuren und leistungsschwachen Basistarif.
  • Bei einem neuen Angebot, welches dann finanziell lukrativ ist, müssen die Versicherungsleistungen exakt verglichen werden. Gegebenenfalls ergeben sich Lücken im Versicherungsschutz.

 

Wichtig: Dieser Weg sollte gut durchdacht sein. Ist aber in den meisten Fällen nicht die beste Lösung. Bevor Sie diesen Weg wählen, sollte nachfolgende Möglichkeit geprüft werden…

 

Lösung 2 - Tarifwechsel innerhalb des selben Versicherers

Fast alle Versicherer bieten andere Tarife an. So kann der Versicherte prüfen, ob diese Tarife günstiger sind. Das hat den Vorteil, dass alle Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Der Tarif kann in der „Bisex“-Kalkulation weitergeführt werden. Hierbei gilt folgendes zu beachten: Der Versicherungsumfang sollte vergleichbar sein, also auf dem bestehenden Niveau oder höherwertig.

Welche Vorteile hat das für Sie?

  • Preisvorteile von durchschnittlich 40%
  • z.T. bessere Leistungen
  • beitragsstabilere Tarife
  • garantierte Aufnahme, oftmals ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • voller Erhalt Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen

Wichtiger Hinweis: Vom Versicherer können Sie nicht erwarten, dass er das für Sie optimale Angebot erstellt. Schließlich steht er im Interessenkonflikt und möchte in erster Linie die Versichertenkollektive „schützen“ und nicht die Prämien reduzieren. Generell gilt, dass ein Vertrag in jährlichen Abständen auf Herz und Nieren geprüft werden sollte. Mit seinem Auto geht man ja auch regelmäßig in die Inspektion oder unterzieht sich beim Arzt einer Routineuntersuchung.

Wie kann der unabhängige KV-Experte Ihnen beim Tarif-Wechsel helfen bzw. warum Sie ihn unbedingt damit betrauen sollten?

  • KV-Spezialisten vertreten ausschließlich Ihre Interessen und arbeiten auf Erfolgsbasis
  • Genaue Kenntnisse über den „Tarifdschungel“ des Versicherers
  • Exakte Vergleiche der unterschiedlichen Leistungspakete sind unerlässlich.
  • Professionelle Verhandlung über einen Tarifwechsel mit dem Versicherer.
  • Wissen, wann und welche Angaben sind zum Gesundheitszustand zu machen sind.

 

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Wie kommt die Beitragsersparnis zustande?

Wie kann es sein, dass es einen Tarif mit gleichen oder besseren Leistungen gibt, mit dem man Beiträge einsparen kann?

Es kommen zwei wesentliche Faktoren zusammen:

Das Versichertenkollektiv

Versicherte, die bis 2012 in eine PKV gegangen sind, haben den Vorteil der „Bisex“-Kalkulation. Das heißt, Personen des gleichen Geschlechts, desselben Jahrgangs und Tarifs, sind in einer Gruppe zusammengefasst. Dieses Kollektiv muss jetzt alle zu kalkulierenden Kosten unter sich „ausmachen“. Wenn in einer Gruppe dieses Kollektives nun Personen sind, die sehr hohe Kosten verursachen, dann werden diese Kosten auf alle darin befindlichen Personen verteilt. Sollte der Kunde nun innerhalb des Versicherers in eine andere Gruppe wechseln, kann es sein, dass die Versicherten dort im Durchschnitt weniger Kosten produzieren. Unsere Aufgabe ist es herauszufinden, welches Kollektiv für Sie am besten ist.

Die Alterungsrückstellungen

Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Alterungsrückstellungen zu bilden. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen.

  • Alterungsrückstellungen, die auf Grund von Unternehmensgewinnen entstanden, wirken sich ab dem Alter 65 beitragsmindernd aus.
  • Die meisten Personen zahlen einen gesetzlichen Zuschlag von 10% auf die Krankenversicherungsprämie. Auch in diesem Fall wirkt sich das ab dem 65. Lebensjahr beitragsstabilisierend aus.
  • Der Großteil der Alterungsrückstellungen wird über die Tarifprämie gebildet. Dies hat zur Folge, dass der Versicherte am Anfang der Vertragslaufzeit einen höheren und im Alter einen geringeren Beitrag zahlt, als es sei nem altersgerechten Risiko entsprechen müsste. Der Versicherte erhält aus diesem Segment keine Beitragsreduktion mehr, da diese bereits in die Prämie kalkuliert ist.

Diese zuletzt genannten tariflichen Alterungsrückstellungen werden bei einem Tarifwechsel im ursprünglichen Versichertenkollektiv nicht mehr benötigt und werden nun im neuen Tarif als „Mitgift“ eingebracht. Das reduziert die individuelle Prämie noch zusätzlich. Die beiden erst genannten Alterungsrückstellungen stehen planmäßig auch nach einem Tarifwechsel ab 65 zur Verfügung. Es geht also kein Cent verloren.

 

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In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
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